Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus den §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz setzen wir unsere Patienten über Folgendes in Kenntnis: Unsere Praxis ist nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt auch an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.